Die regionale Integrationsfachstelle (RIF) von Impuls Zusammenleben koordiniert im Auftrag der beteiligten Gemeinden und in Zusammenarbeit mit dem Kanton die Integrationsförderung im regionalen Kontext.
Grundlage für die Integrationsförderung der RIF-Stellen im Kanton sind das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) und dessen ergänzende konzeptuelle Grundlagen, insbes. das Konzept Projektförderung «Soziale Integration» 2024-2027.
Zusätzlich zu bestehenden Fördermöglichkeiten auf kantonaler Ebene können die regionalen Integrationsfachstellen seit 2024 bei Bedarf lokale Ideen und Projekte im Bereich der Integrationsförderung (z.B. durch freiwillig Engagierte, von Vereinen etc.) in einem niederschwelligen Verfahren direkt unterstützen.
Die hierfür verfügbaren Mittel stammen aus dem Integrationsförderbeträgen des Kantons. Der jeweils pro Jahr verfügbare Betrag ist variabel und abhängig von dem auf kantonaler Ebene bewilligten Gesamtbudget. Die Förderpraxis der RIF untersteht dabei grundsätzlich denselben Förder- und Ausschlusskriterien wie im KIP (s. nebenstehendes Merkblatt).